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| 2.3 | Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit |
| 2.3.3 |
Absolutes Suchtmittelverbot/Punktnüchternheit
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012 |
| Betriebliche Suchtprävention hat gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und einen suchtmittelfreien Arbeitsplatz zum Ziel. Ein wesentliches Element ist hierbei das Modell der Punktnüchternheit. Punktnüchternheit stellt ab auf den eigenverantwortlichen, durch abgestimmte Regeln verbindlich gemachten Konsumverzicht während der Arbeit. Das Modell basiert darauf, dass jeder Mensch durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln Risiken vermeiden und zugleich Vorbild sein kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /178 |
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