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| 2.3 | Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit |
| 2.3.4 |
Gebrauch von Medikamenten als Sonderfall
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2008 |
| Einnahme von Medikamenten Bestimmte Arzneimittel können wegen ihrer stimmungsverändernden und insbesondere reaktionsbeeinflussenden Substanzen erhebliche Unfallgefahren auslösen und ein Sicherheitsrisiko für den Mitarbeiter und seine Kollegen darstellen. Die Einnahme solcher Medikamente, die z. B. Alkohol oder berauschende Mittel enthalten - insbesondere Substanzen mit Suchtpotenzial wie z. B. Schmerzmittel, Schlafmittel, Psychopharmaka und Appetitzügler - sollte daher nur in Absprache mit dem Arzt erfolgen. Durch die Einnahme von Medikamenten darf die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährdet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /111 |
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