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| 2.3 | Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit |
| 2.3.5 |
Schutz der Nichtraucher
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 |
| Der Arbeitgeber hat die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor Tabakrauch zu schützen (§ 5 Arbeitsstättenverordnung). Zum Rauchen ergehen bei Bedarf gesonderte Regelungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /103 |
| Textauszug 1 von 1 |