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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.1 |
Ansprache bei Suchtgefährdung/Gespräche zunächst außerhalb des Stufenplans
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| Liegen Führungskräften Hinweise auf einen Suchtmittelmissbrauch von Beschäftigten vor, so sind sie verpflichtet, die Betroffene/den Betroffenen darauf anzusprechen und sich im Rahmen eines dem Stufenplan vorausgehenden Fürsorge- bzw. Konfliktgespräches (Anlage 1) ein eigenes Bild der Situation zu verschaffen. Den Betroffenen ist aufzuzeigen, wo sie sich kompetente Beratung und Hilfe erhalten können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /228 |
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