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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 |
| Der Einstieg in den Stufenplan erfolgt immer dann, wenn mit dem Suchtmittelmissbrauch oder dem suchtbedingten Verhalten eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten einhergeht oder Störungen am Arbeitsplatz entstehen. Beim Stufenplan handelt es sich um eine systematische Folge von lösungsorientierten Interventionsgesprächen mit dem Ziel, bei den betroffenen Beschäftigten eine eigenverantwortliche Verhaltensänderung anzustoßen und die Bereitschaft zu verstärken, sich gegenüber Hilfeangeboten zu öffnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /239 |
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