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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2014 |
| Die Gesprächsstufen 1 bis 4 haben das Ziel, betroffene Beschäftigte dahin zu bringen, dass sie ihre Situation richtig einschätzen und alles daran setzen, arbeitsrechtliche Auffälligkeiten, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, in Zukunft zu vermeiden. Auffälligkeiten in diesem Sinne stellen sich als Veränderungen mit negativem Charakter dar. Der Führungskraft kommt insofern eine Lotsenfunktion bei, als sie im gesamten Verfahren Hilfsangebote durch die im Betrieb zur Verfügung stehenden Helferinnen/Helfer vermittelt. Arbeitnehmervertretungen, Sozialberatung und/oder Suchtkrankenhelfer/innen sind dabei ab Stufe 2 beteiligt, sofern die/der Betroffene damit einverstanden ist. Das Einverständnis erklärt sie/er mit der unter Ziff. 9 enthaltenen Erklärung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /234 |
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