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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 |
| § 4 Vorgehenswelse bei erstmaliger Auffälligkeit 1. Gespräch Entsteht bei Vorgesetzten, insbesondere bei dem unmittelbaren Vorgesetzten, der Eindruck, dass ein Mitarbeiter wegen suchtbedingter Verletzung seiner Dienstpflichten auffällt oder suchtgefährdet ist oder schon eine Abhängigkeit besteht, so führen sie mit ihm ein vertrauliches Gespräch. Die Vorgesetzten zeigen Wege zur Hilfe auf. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass bei fortlaufender Suchtauffälligkeit die Geschäftsleitung eingeschaltet wird. Über dieses Gespräch wird Stillschweigen bewahrt. Es wird keine Personalaktennotiz gefertigt. Der Zeitpunkt des Gesprächs wird im [...] Outlookkalender des Vorgesetzten festgehalten. Auf Wunsch des Betroffenen kann eine Vertrauensperson, zum Beispiel ein Mitglied des Betriebsrates oder der Betriebsarzt, hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /169 |
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