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Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.4 Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
2.4.2 Stufenplan

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2013
2. Gespräch
Beteiligte:
a) Betroffene Person
b) Unmittelbare/r Vorgesetzter, nächsthöhere/r Vorgesetzte
c) Personalvertretungen, bei Schwerbehinderten zusätzlich die Scherbehindertenvertretung
d) Betriebliche Suchtberatung
e) Geschäftsbereich Changemanagement Personal
Ablauf:
Kommt es erneut zu einer Vernachlässigung der arbeitsvertraglichen und dienstrechtlichen Pflichten und/oder zu Störungen am Arbeitsplatz, verbunden mit Auffälligkeiten durch Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem verhalten, so veranlassen Sie als unmittelbare/ Vorgesetzter das Gespräch der 2. Stufe.
Das Gespräch findet nach gemeinsamer Vorbereitung der Beteiligten b) bis d) statt. Dabei klären Sie auch, wer von den Beteiligten zu b) die Gesprächsführung übernimmt.

Inhalt des Gesprächs:
Als Gesprächsführerin/Gesprächsführer führen Sie ein Personalgespräch mit folgendem Inhalt:
- Benennen Sie die neuen Fakten und nehmen Sie Bezug auf den Inhalt des vorangegangenen Gesprächs.
- Zeigen Sie erneut den Zusammenhang zum Suchtmittelgebrauch oder zum suchtbedingten Verhalten der betroffenen Person auf.
- Weisen Sie erneut auf die betriebliche Suchtberatung hin. (Halten Sie Namen/Telefon/Adressen bereit.)
- Fordern Sie die betroffene Person auf, eine Beratungsstelle für Suchtfragen aufzusuchen.
- Kündigen Sie Konsequenzen bei weiteren Auffälligkeiten an und verweisen Sie erneut auf den Stufenplan. Beamtete Personen erhalten zudem den Hinweis darauf, dass eine Verletzung dienstlicher Pflichten Disziplinarmaßnahmen bis zur Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann und dass sie nach dem Beamtengesetz gehalten sind, ihre Dienstfähigkeit zu erhalten.
- Vereinbaren Sie ein Rückmeldegespräch (Termin in spätestens 6-8 Wochen) und sagen Sie, dass Sie die weitere Entwicklung des Verhaltens beobachten.

Datum und Ergebnis des Gesprächs werden schriftlich festgehalten und die Gesprächsnotiz wird der Personalstelle zugeleitet. Händigen Sie der betroffenen Person eine Kopie aus und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.
Bei positiver Verhaltensänderung:
Keine weiteren arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Folgen; die Verhaltensänderung sollte durch die/den Vorgesetzten gewürdigt werden.
Durchführung des Rückmeldegesprächs nach 6-8 Wochen.
HBS-Datenbank-Nr: 05102 /170
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