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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2013 |
| Stufe III - Gespräch (bei einem Anlass auch ohne vorangegangenes Rückmeldegespräch) Gesprächsteilnehmer: Betroffener, direkter Vorgesetzter, Personalbetreuer, Betriebsrat Anlass: Bei weiterer Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten und/oder der Gefährdung der Arbeitssicherheit Ziel des Gesprächs: Drohenden Arbeitsplatzverlust signalisieren, Hilfeangebote Gesprächsinhalt: - 2. Abmahnung aussprechen und schriftlich aushändigen - Erneute Benennung der Pflichtverletzung - Erwartungen an zukünftiges Verhalten wiederholen - Letztmalige Aufforderung ein Hilfeangebot verbindlich in Anspruch zu nehmen - Hinweis auf Ende des Stufenplans (mögliche Kündigung), Rückmeldegespräch vereinbaren (spätestens nach 8 Wochen). Das Gesprächsprotokoll ist durch die Personalabteilung anzufertigen und von allen Teilnehmern zu unterzeichnen. Dem Betroffenen sind die an ihn gestellten Erwartungen nochmals schriftlich mitzuteilen. Die Abmahnung ist zudem noch postalisch zuzustellen. Das Gespräch ist in der Personalabteilung zu führen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 05102 /232 |
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