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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 |
| 4. Gespräch Ändert sich das Verhalten des Betroffenen in den nächsten ca. 4 Wochen nicht, führen Vorgesetzte, Betriebsrat und Betriebsarzt ein gemeinsames Gespräch mit ihm. Der Betroffene erhält eine schriftliche Abmahnung durch die Firma. Er bekommt erneut Hinweise auf die Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie zusätzlich auf Fachkliniken und die Behandlungsdauer. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /169 |
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