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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.2 |
Stufenplan
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Stufe 5 Bleibt die Abmahnung wirkungslos bzw. werden die angeordneten Maßnahmen nicht befolgt, wird bei Tarifbeschäftigten die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgesprochen, bei Beamten wird das Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens gem. § 31 LDG [Landesdisziplinargesetz] fortgeführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 05102 /186 |
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