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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.3 |
Kündigung - Wiedereinstellung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| Bewerben sich wegen Suchtmittelabhängigkeit oder -missbrauchs entlassene ehemalige Beschäftigte, die nach abgeschlossener Therapiemaßnahme über einen längeren Zeitraum abstinent lebten, um Wiedereinstellung, so ist der Personalrat hierüber zu informieren. Die Bewerbung wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten wohlwollend geprüft. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /228 |
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