Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.4 Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
2.4.3 Kündigung - Wiedereinstellung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007
§ 13 Wiedereinstellung
Lernen betroffene Beschäftigte nach der Beendigung ihres Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses ohne Suchtmittel zu leben, werden sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie nach Maßgabe stellenplanmäßiger und haushaltsrechtlicher Möglichkeiten wieder eingestellt. Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens zweijährigen Abstinenz.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /175
Textauszug 4 von 5 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen