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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.3 |
Kündigung - Wiedereinstellung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2012 |
| Im Falle der Wiedereinstellung besteht kein Anspruch auf denselben Arbeitsplatz, allerdings auf einen seinen Fähigkeiten entsprechenden, nach Möglichkeit gleichwertigen, Arbeitsplatz. Die Wiedereinstellung erfolgt zunächst auf zwölf Monate befristet. Über eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses oder über eine unbefristete Beschäftigung oder die Beendigung wird im Einzelfall entschieden. Der Suchtberater unterstützt dabei beratend. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /223 |
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