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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.4 Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
2.4.3 Kündigung - Wiedereinstellung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2012
Im Falle der Wiedereinstellung besteht kein Anspruch auf denselben Arbeitsplatz, allerdings auf einen seinen Fähigkeiten entsprechenden, nach Möglichkeit gleichwertigen, Arbeitsplatz. Die Wiedereinstellung erfolgt zunächst auf zwölf Monate befristet. Über eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses oder über eine unbefristete Beschäftigung oder die Beendigung wird im Einzelfall entschieden. Der Suchtberater unterstützt dabei beratend.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /223
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