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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.4 |
Regelung bei Sonderformen des Arbeitsvertrages
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2013 |
| Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der [Firma] am Standort [...], gemäß § 5 BetrVG. Sie gilt nicht für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung auch auf leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs.3 BetrVG anzuwenden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /208 |
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