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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.5 |
Kostenübernahme, Lohnfortzahlung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2007 |
| Der Beschäftigte hat die Möglichkeit, sich freiwillig, dann jedoch unverzüglich, zum Gegenbeweis einem Test auf Suchtmittelgebrauch zu unterziehen. Der Vorgesetzte ist verpflichtet, den Beschäftigten auf die Freiwilligkeit des Tests hinzuweisen. Die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /158 |
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