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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.5 |
Kostenübernahme, Lohnfortzahlung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 |
| Ist die betroffene Person infolge des Konsums von Suchtmitteln und somit durch ihr eigenes Verschulden an ihrer Dienstleistung verhindert, besteht für die ausgefallene Arbeitszeit kein Anspruch auf Bezüge. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /170 |
| Textauszug 3 von 3 | « vorheriger |