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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.4 Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern
2.4.6 Wiederaufnahme des Konsums

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007
Bei hinreichenden Anhaltspunkten für einen Rückfall nach einer stationären oder ambulanten Therapie oder sonstigen Hilfsmaßnahmen entscheidet das Personal- und Organisationsreferat unter Einbindung der betroffenen Dienststelle unverzüglich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,
- ob erneut Gespräche geführt werden oder eine (amts-)ärztliche Untersuchung durchgeführt wird, wie in §§ 6, 7 dieser Dienstvereinbarung beschrieben, oder ob
- arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine disziplinarrechtliche Behandlung erfolgen sollen. Bei dieser Entscheidung ist die Beurteilung des (Amts-)Arztes zu berücksichtigen, ob die Dienstkraft den Rückfall überwinden wird.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /175
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