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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.6 |
Wiederaufnahme des Konsums
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 |
| Bei hinreichenden Anhaltspunkten für einen Rückfall nach einer stationären oder ambulanten Therapie oder sonstigen Hilfsmaßnahmen entscheidet das Personal- und Organisationsreferat unter Einbindung der betroffenen Dienststelle unverzüglich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, - ob erneut Gespräche geführt werden oder eine (amts-)ärztliche Untersuchung durchgeführt wird, wie in §§ 6, 7 dieser Dienstvereinbarung beschrieben, oder ob - arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bzw. eine disziplinarrechtliche Behandlung erfolgen sollen. Bei dieser Entscheidung ist die Beurteilung des (Amts-)Arztes zu berücksichtigen, ob die Dienstkraft den Rückfall überwinden wird. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /175 |
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