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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.7 |
Nachsorge
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 |
| Es ist Aufgabe der Führungskräfte, zu überprüfen, inwieweit Belastungen in der Arbeitssituation bestehen, die einen Rückfall fördern können und ob bzw. wie diese ggf. verändert werden können. Falsch wäre es, auf die Dienstkraft aufgrund der Vorgeschichte besondere Rücksicht zu nehmen und so die Suchterkrankung herauszustellen. Die Führungskraft soll vielmehr dafür sorgen, dass die betroffene Dienstkraft möglichst reibungslos in den täglichen Arbeitsablauf integriert werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /175 |
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