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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.8 |
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 |
| Wiedereingliederung Im Zuge einer therapeutischen Behandlung und vor Wiederaufnahme der dienstlichen Tätigkeit muss mit dem Betroffenen seitens der Dienststelle in einem Gespräch die Wiedereingliederung erörtert werden. Sofern das Einverständnis des Betroffenen vorliegt, hat der Vorgesetzte die Aufgabe, vor der Arbeitsaufnahme die Beschäftigten im Umfeld des Arbeitsplatzes auf die Suchtproblematik hinzuweisen, um den Erfolg der therapeutischen Behandlung zu sichern. Die Einbindung des Suchtkrankenhelfers wird grundsätzlich empfohlen. Zur Vermeidung einer "Schwellenangst" sollte auf die Gewährung von Urlaub oder Arbeitszeitausgleich unmittelbar nach einer Suchttherapie grundsätzlich verzichtet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /186 |
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