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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.8 |
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| Wiedereingliederung Während oder unmittelbar nach Abschluss einer therapeutischen Maßnahme führt die Dienststelle unter Beteiligung der unmittelbaren Führungskraft und dem Präventionsteam mit dem/der Betroffenen ein Gespräch, um Unterstützungsmöglichkeiten und Erfordernisse für eine erfolgreiche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz abzusprechen. Belastungen am Arbeitsplatz, die einen Rückfall fördern können, werden je nach Lage des Einzelfalls, soweit möglich, beseitigt oder es werden andere organisatorische Lösungen gesucht. Auf Wunsch des/der Betroffenen nehmen auch ein bis zwei Kollegen und Kolleginnen und ein Mitglied des Personalrats an diesem Gespräch teil. Die getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /228 |
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