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| 2.4 | Umgang mit suchmittelgefährdeten (-abhängigen) Mitarbeitern |
| 2.4.8 |
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 |
| Zeitnah zum Abschluss einer therapeutischen Maßnahme sollen der unmittelbare Vorgesetzte und/oder nächst höhere Vorgesetzte, der Suchtbeauftragte und der BEM-Beauftragte der Personalabteilung mit dem Betroffenen ein Gespräch führen, um Unterstützungsmöglichkeiten und Erfordernisse für eine erfolgreiche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz abzusprechen. Belastungen am Arbeitsplatz, die einen Rückfall fördern können, werden je nach Lage des Einzelfalls, soweit möglich, beseitigt oder es werden andere organisatorische Lösungen gesucht. Auf Wunsch der betroffenen Person nimmt ein Mitglied des Arbeitskreises an diesem Gespräch teil. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /184 |
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