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| 2.5 | Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen |
| 2.5.1 |
Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2012 |
| Alle an verantwortlicher Stelle tätigen Mitarbeiter (Meister, Ausbilder, Abteilungsleiter, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertretern Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter des werksärztlichen Dienstes) werden durch geeignete Einrichtungen (zum Beispiel Suchtberatungsstellen, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung über den Suchtmittelmissbrauch, insbesondere seine Formen und Folgen regelmäßig geschult. Der Arbeitgeber trägt die Kosten dieser Schulungen. Der Schulung von Vorgesetzten, welche an den nach dieser Gesamtbetriebsvereinbarung vorgesehenen Gespräche mit Betroffenen zu beteiligen sind, kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die Betroffenen im Rahmen ihrer Verantwortung richtig ansprechen müssen und Hilfsmaßnahmen einleiten sollen. Zu diesem Problemfeld werden separate Schulungen durchgeführt. Für die Teilnahme an der Schulung sind die Mitarbeiter von ihrer Arbeitspflicht ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. |
| HBS-Datenbank-Nr: 05102 /227 |
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