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Alle Rechte vorbehalten
| 2.6 | Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht |
| 2.6.1 |
Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| (1) Die Anwendung dieser Dienstvereinbarung erfolgt unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten. (2) Sämtliche Unterlagen wie Schriftwechsel oder Vermerke zu den Gesprächsstufen 2 bis 4 nach § 5 Absatz 1 werden als vertrauliche Personalangelegenheit in die Personalakte (Beiakte) als Verschlusssache aufgenommen. Sie dürfen ausschließlich von der Leitung des Personalreferats und dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu Zwecken der Durchführung dieser Dienstvereinbarung eingesehen werden. Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren (Datum und Zweck der Einsichtnahme, Einsichtnehmende/r). Alle in § 5 Abs. 1 genannten Unterlagen (Anmerkung: Unterlagen, die während der Anwendung des Stufenplans anfallen) sind unverzüglich zu vernichten, wenn sich Hinweise auf eine Suchtgefährdung nicht bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 05102 /137 |
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