Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

2.6 Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
2.6.1 Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009
(1) Die Anwendung dieser Dienstvereinbarung erfolgt unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und Pflichten.
(2) Sämtliche Unterlagen wie Schriftwechsel oder Vermerke zu den Gesprächsstufen 2 bis 4 nach § 5 Absatz 1 werden als vertrauliche Personalangelegenheit in die Personalakte (Beiakte) als Verschlusssache aufgenommen. Sie dürfen ausschließlich von der Leitung des Personalreferats und dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu Zwecken der Durchführung dieser Dienstvereinbarung eingesehen werden. Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren (Datum und Zweck der Einsichtnahme, Einsichtnehmende/r). Alle in § 5 Abs. 1 genannten Unterlagen (Anmerkung: Unterlagen, die während der Anwendung des Stufenplans anfallen) sind unverzüglich zu vernichten, wenn sich Hinweise auf eine Suchtgefährdung nicht bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 05102 /137
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