Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

3.1 Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
3.1.1 Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011
Die Firma verpflichtet sich, binnen 4 Wochen nach Unterzeichnung dieser Betriebsvereinbarung, mindestens 2 Suchtbeauftragte zu rekrutieren und auszubilden. Dem Betriebsrat sind diese über den Personalausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Vom Personalausschuss abgelehnte Suchtbeauftragte darf der Arbeitgeber nicht einsetzen. Die Stelle ist neu zu besetzen.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /169
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