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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Mitwirkung und Einbindung in Prozesse |
| 3.1.1 |
Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 |
| Die Firma verpflichtet sich, binnen 4 Wochen nach Unterzeichnung dieser Betriebsvereinbarung, mindestens 2 Suchtbeauftragte zu rekrutieren und auszubilden. Dem Betriebsrat sind diese über den Personalausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Vom Personalausschuss abgelehnte Suchtbeauftragte darf der Arbeitgeber nicht einsetzen. Die Stelle ist neu zu besetzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /169 |
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