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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

3.1 Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
3.1.2 Beteiligung bei Interventionen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2007
1. Feststellung, Ermittlungen, Einschaltung des Betriebsrats
1.1. Der direkte Vorgesetzte stellt negative Veränderungen in den Arbeitsleistungen und/oder im Verhalten des Betroffenen fest bzw. erhält Hinweise auf Suchtprobleme.
1.2. Der direkte Vorgesetzte sammelt dazu Fakten. Er nimmt mit dem ASA [AK Sucht] und dem Betriebsrat zur Information und Beratung Kontakt auf.
1.3. Der direkte Vorgesetzte, ASA und Betriebsrat entscheiden gemeinsam über
- die weitere Beobachtung
- die Einleitung von Maßnahmen
- die zeitliche Festlegung des ersten Gesprächs mit dem Betroffenen.
HBS-Datenbank-Nr: 050102 /140
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