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| 3.1 | Mitwirkung und Einbindung in Prozesse |
| 3.1.2 |
Beteiligung bei Interventionen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2007 |
| 1. Feststellung, Ermittlungen, Einschaltung des Betriebsrats 1.1. Der direkte Vorgesetzte stellt negative Veränderungen in den Arbeitsleistungen und/oder im Verhalten des Betroffenen fest bzw. erhält Hinweise auf Suchtprobleme. 1.2. Der direkte Vorgesetzte sammelt dazu Fakten. Er nimmt mit dem ASA [AK Sucht] und dem Betriebsrat zur Information und Beratung Kontakt auf. 1.3. Der direkte Vorgesetzte, ASA und Betriebsrat entscheiden gemeinsam über - die weitere Beobachtung - die Einleitung von Maßnahmen - die zeitliche Festlegung des ersten Gesprächs mit dem Betroffenen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /140 |
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