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Alle Rechte vorbehalten
| 3.1 | Mitwirkung und Einbindung in Prozesse |
| 3.1.2 |
Beteiligung bei Interventionen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2013 |
| Beteiligung von Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung sowie Jugend- und Auszubildendenvertretung Neben den bereits beschriebenen Beteiligungsrechten (Arbeitskreis, interne Suchtberatung) haben Betroffene jederzeit das Recht, zur Unterstützung und Vermittlung im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dieser Pilot-Betriebsvereinbarung ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gemäß § 2 Abs. 3 SGB IV, hat er das Recht auf eine Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung. Ist der Betroffene Mitarbeiter im Sinne des § 60 Abs. 1 BetrVG, hat er das Recht auf eine Unterstützung durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 050102 /232 |
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