Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Nutzung und Anwendungsbereiche definieren

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001
Die Telearbeit kann in der Weise ausgeübt werden, dass die Arbeitstätigkeit
- jeweils für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich zu Hause oder
- zum Teil in der Dienststelle und zum Teil zu Hause
erfolgt. Die ausschließliche Arbeitstätigkeit zu Hause soll jeweils einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /129
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