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| 1.2 | Begriffsbestimmungen |
| 1.2.1 |
Nutzung und Anwendungsbereiche definieren
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Informationstechnikhersteller 1999 |
| Telearbeit ist die Arbeitstätigkeit außerhalb des Betriebes unter Benutzung von Geräten und Systemen der mobilen Informationsverarbeitung. Zum Zwecke der Telearbeit kann in der Wohnung des Mitarbeiters eine außerbetriebliche Arbeitsstätte eingerichtet werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /107 |
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