Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Nutzung und Anwendungsbereiche definieren

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Informationstechnikhersteller 2002
Unter Alternierender/Mobiler Telearbeit sind ortsunabhängige Tätigkeiten, außerhalb der dem Mitarbeiter zugeordneten Betriebsstätte (z. B. zuhause), auch unter Benutzung von Geräten und Systemen der Informationsverarbeitung, insbesondere tragbare PCs verbunden mit Zugriffen auf Systemanwendungen, zu verstehen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /206
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