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| 1.2 | Begriffsbestimmungen |
| 1.2.1 |
Nutzung und Anwendungsbereiche definieren
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Informationstechnikhersteller 2002 |
| Unter Alternierender/Mobiler Telearbeit sind ortsunabhängige Tätigkeiten, außerhalb der dem Mitarbeiter zugeordneten Betriebsstätte (z. B. zuhause), auch unter Benutzung von Geräten und Systemen der Informationsverarbeitung, insbesondere tragbare PCs verbunden mit Zugriffen auf Systemanwendungen, zu verstehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /206 |
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