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| 1.2 | Begriffsbestimmungen |
| 1.2.1 |
Nutzung und Anwendungsbereiche definieren
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2000 |
| Bei der mobilen Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleistung, unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, an wechselnden Einsatzstellen erbracht. Es wird auch ein geringer Teil der Arbeitsleistung im Betrieb und/oder ggf. auch im häuslichen Bereich des Arbeitnehmers erbracht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /96 |
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