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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.2 Begriffsbestimmungen
1.2.1 Nutzung und Anwendungsbereiche definieren

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2003
Heimbasierte Telearbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ausschließlich in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) erbringt. Die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt unter Nutzung von Geräten und Einrichtungen der Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, sofern sie mit der Betriebsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden sind.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /148
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