http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Begriffsbestimmungen |
| 1.2.1 |
Nutzung und Anwendungsbereiche definieren
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2003 |
| Heimbasierte Telearbeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ausschließlich in seiner Wohnung (häusliche Arbeitsstätte) erbringt. Die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt unter Nutzung von Geräten und Einrichtungen der Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, sofern sie mit der Betriebsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /148 |
| Textauszug 6 von 8 | « vorheriger | nächster » |