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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.4 Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
1.4.1 Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004
Die Einrichtung von Telearbeitsplätzen durch die Stadt sowie die Leistung von Telearbeit durch die Beschäftigten sind freiwillig.
Ein Rechtsanspruch der Beschäftigten, ihre Arbeit teilweise auch zu Hause zu erbringen, besteht nicht.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /146
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