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| 1.4 | Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit |
| 1.4.1 |
Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000 |
| Eine für Telearbeit geeignete Tätigkeit liegt z. B. vor bei einer insgesamt ergebnisbezogenen Aufgabenstellung, einer Definierbarkeit von Arbeitsergebnissen und Bestimmbarkeit von Arbeitsabschnitten. Eine Tätigkeit, die häufige und/oder kurzfristige Präsenz des Mitarbeiters vor Ort verlangt, ist in der Regel hierzu nicht geeignet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /112 |
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