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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.4 Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
1.4.1 Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2000
Eine für Telearbeit geeignete Tätigkeit liegt z. B. vor bei einer insgesamt ergebnisbezogenen Aufgabenstellung, einer Definierbarkeit von Arbeitsergebnissen und Bestimmbarkeit von Arbeitsabschnitten. Eine Tätigkeit, die häufige und/oder kurzfristige Präsenz des Mitarbeiters vor Ort verlangt, ist in der Regel hierzu nicht geeignet.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /112
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