Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.4 Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
1.4.1 Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004
An der Telearbeit dürfen nur Beschäftigte teilnehmen, die sich durch persönliche Integrität und Zuverlässigkeit auszeichnen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /163
Textauszug 8 von 11 « vorheriger | nächster »


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