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| 1.4 | Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit |
| 1.4.1 |
Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 |
| An der Telearbeit dürfen nur Beschäftigte teilnehmen, die sich durch persönliche Integrität und Zuverlässigkeit auszeichnen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /163 |
| Textauszug 8 von 11 | « vorheriger | nächster » |