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| 1.4 | Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit |
| 1.4.1 |
Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2002 |
| Geeignete Tätigkeit Ausgangspunkt für die Bewertung ist eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung. Die von dem Beschäftigten auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz zu erfüllenden Aufgaben müssen für Tele- bzw. Heimarbeit geeignet sein. Geeignet sind Tätigkeiten, die insbesondere - konkrete messbare Ergebnisse haben, - die eigenständig und eigenverantwortlich ohne Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes der Dienststelle außerhalb der Dienststelle ausgeführt werden können, - die ortsungebunden sind, - die einen geringen persönlichen Informationsaustausch mit anderen Bereichen erfordern. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /137 |
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