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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.4 Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
1.4.1 Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen?

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2002
Geeignete Tätigkeit
Ausgangspunkt für die Bewertung ist eine aktuelle Tätigkeitsdarstellung. Die von dem Beschäftigten auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz zu erfüllenden Aufgaben müssen für Tele- bzw. Heimarbeit geeignet sein. Geeignet sind Tätigkeiten, die insbesondere
- konkrete messbare Ergebnisse haben,
- die eigenständig und eigenverantwortlich ohne Beeinträchtigung des Arbeitsablaufes der Dienststelle außerhalb der Dienststelle ausgeführt werden können,
- die ortsungebunden sind,
- die einen geringen persönlichen Informationsaustausch mit anderen Bereichen erfordern.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /137
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