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| 1.5 | Begründung und Beendigung von Telearbeit |
| 1.5.2 |
Beantragung von und Entscheidung über Telearbeit
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2005 |
| Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfolgt auf Antrag. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung oder Beschäftigung auf einem Telearbeitsplatz besteht nicht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /151 |
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