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| 1.5 | Begründung und Beendigung von Telearbeit |
| 1.5.2 |
Beantragung von und Entscheidung über Telearbeit
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 |
| Auf Wunsch des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin wird vom Personalbereich und der Fachabteilung geprüft, ob Telearbeit möglich ist. Das Ergebnis ist innerhalb eines Monats mitzuteilen und bei Ablehnung zu begründen. Personelle Einzelmaßnahme Die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung, wobei die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrates einzuhalten sind. Der ursprüngliche Arbeitsvertrag läuft weiter, die Vereinbarung zur Telearbeit ist eine Ergänzung dazu. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /85 |
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