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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.5 Begründung und Beendigung von Telearbeit
1.5.3 Beendigung der Telearbeit

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004
Die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes erfolgt grundsätzlich für mindestens sechs Monate und längstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /164
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