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| 1.5 | Begründung und Beendigung von Telearbeit |
| 1.5.3 |
Beendigung der Telearbeit
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 |
| Die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes erfolgt grundsätzlich für mindestens sechs Monate und längstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /164 |
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