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| 1.5 | Begründung und Beendigung von Telearbeit |
| 1.5.3 |
Beendigung der Telearbeit
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 |
| Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat ohne Angabe von Gründen das Recht auf Abbruch der Telearbeit und damit auf Rückkehr an einen entsprechenden betrieblichen Arbeitsplatz. Die Stadt ist berechtigt, im begründeten Einzelfall (mangelnde Eignung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters für Telearbeit, wesentliche Änderung der Arbeitssituation bzw. der behördeninternen Arbeitsabläufe) die Teilnahme an der Telearbeit gegenüber der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zu kündigen. Der Personalrat ist zu beteiligen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /134 |
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