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| 1.5 | Begründung und Beendigung von Telearbeit |
| 1.5.3 |
Beendigung der Telearbeit
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 0 |
| Der Betriebsrat wird beim Abschluss und der Kündigung von Zusatzvereinbarungen zur Telearbeit nach § 99 BetrVG beteiligt. Er wird halbjährlich über die bestehenden Zusatzvereinbarungen zur Telearbeit informiert. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /132 |
| Textauszug 5 von 7 | « vorheriger | nächster » |