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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.6 Organisation der Telearbeit
1.6.2 Vorbereitung auf Telearbeit

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2001
Telearbeit kann grundsätzlich individuell erst ausgelöst werden, wenn die Teilnehmer/innen an der Einführungsveranstaltung mit den Inhalten Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Datenschutz und Informationssicherheit teilgenommen haben.
Der/die Telearbeiter/in ist so zu qualifizieren, dass er/sie die im Rahmen der Telearbeit übertragenen Aufgaben erledigen kann.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /159
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