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| 1.6 | Organisation der Telearbeit |
| 1.6.4 |
Arbeitsmittel und Kosten
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 |
| [Der Arbeitgeber] übernimmt die Kosten für die Hard- und Softwareausstattung. Gleiches gilt für die Wartung der DV-Ausstattung. [Der Arbeitgeber] beteiligt sich angemessen an den monatlichen Telefon- bzw. Internetgebühren in Form einer Kostenpauschale. Die Höhe der Kostenpauschale wird gesondert mit dem Personalrat vereinbart. Fahrtkosten zwischen betrieblicher und häuslicher Arbeitsstätte werden nicht erstattet. [Der Arbeitgeber] beteiligt sich nicht an den Kosten der häuslichen Arbeitsstätte, wie z. B. Miet-, Energie-, Reinigungs- und sonstigen Neben- oder Ausstattungskosten. Gleiches gilt für Schönheitsreparaturen, die im Zusammenhang mit der häuslichen Arbeitsstätte entstehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /163 |
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