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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.6 Organisation der Telearbeit
1.6.4 Arbeitsmittel und Kosten

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008
[Der Arbeitgeber] übernimmt die Kosten für die Hard- und Softwareausstattung. Gleiches gilt für die Wartung der DV-Ausstattung. [Der Arbeitgeber] beteiligt sich angemessen an den monatlichen Telefon- bzw. Internetgebühren in Form einer Kostenpauschale. Die Höhe der Kostenpauschale wird gesondert mit dem Personalrat vereinbart.
Fahrtkosten zwischen betrieblicher und häuslicher Arbeitsstätte werden nicht erstattet.
[Der Arbeitgeber] beteiligt sich nicht an den Kosten der häuslichen Arbeitsstätte, wie z. B. Miet-, Energie-, Reinigungs- und sonstigen Neben- oder Ausstattungskosten. Gleiches gilt für Schönheitsreparaturen, die im Zusammenhang mit der häuslichen Arbeitsstätte entstehen.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /163
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