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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.7 Ergonomie/Gesundheitsschutz
1.7.1 Vorschriften einhalten, Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008
Die häusliche Arbeitsstätte muss sich innerhalb der Wohnung der/des Beschäftigten in einem Raum befinden, der für einen dauerhaften Aufenthalt zugelassen und vorgesehen sowie für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung, sind auch in der häuslichen Arbeitsstätte zu beachten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /163
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