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| 1.7 | Ergonomie/Gesundheitsschutz |
| 1.7.1 |
Vorschriften einhalten, Kontrollen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2002 |
| Die Ausstattung muss den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entsprechen. Der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter, der Personalrat oder die Aufsichtsbehörden sind berechtigt, nach Abstimmung mit dem Beschäftigten diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. In besonderen Fällen kann geprüft werden, ob eine Ausstattung durch den Arbeitgeber vorgenommen werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /137 |
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