Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.7 Ergonomie/Gesundheitsschutz
1.7.1 Vorschriften einhalten, Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bildungseinrichtung 2002
Die Ausstattung muss den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entsprechen. Der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter, der Personalrat oder die Aufsichtsbehörden sind berechtigt, nach Abstimmung mit dem Beschäftigten diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. In besonderen Fällen kann geprüft werden, ob eine Ausstattung durch den Arbeitgeber vorgenommen werden kann.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /137
Textauszug 2 von 7 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen