Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.7 Ergonomie/Gesundheitsschutz
1.7.1 Vorschriften einhalten, Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011
Die Beschäftigten werden vor Aufnahme der mobilen Arbeit über Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen beraten. Die Beratung umfasst insbesondere die wesentlichen Aspekte der Bildschirmarbeit nach der Bildschirmarbeitsverordnung und die Besonderheiten bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten, die für die ortsunabhängige Nutzung bestimmt sind. Die Beschäftigten haben bei mobiler Arbeit eine erhöhte Verantwortung, auch selbst die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /201
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