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Alle Rechte vorbehalten
| 1.7 | Ergonomie/Gesundheitsschutz |
| 1.7.1 |
Vorschriften einhalten, Kontrollen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011 |
| Mobiles Arbeiten bezeichnet die Möglichkeit, an Orten wie z. B. im Zug, am Flughafen, im Hotel etc. zu arbeiten. Wichtig ist, dass dieser externe Arbeitsort nur kurzzeitig genutzt wird, sofern er die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitsergonomie nicht erfüllt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /167 |
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