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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.7 Ergonomie/Gesundheitsschutz
1.7.1 Vorschriften einhalten, Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011
Mobiles Arbeiten bezeichnet die Möglichkeit, an Orten wie z. B. im Zug, am Flughafen, im Hotel etc. zu arbeiten. Wichtig ist, dass dieser externe Arbeitsort nur kurzzeitig genutzt wird, sofern er die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitsergonomie nicht erfüllt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /167
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