Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Mobiles Arbeiten

1.7 Ergonomie/Gesundheitsschutz
1.7.1 Vorschriften einhalten, Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009
Soweit der Einsatz mobiler Endgeräte erforderlich ist, sind folgende Maßnahmen zu planen und mit der zuständigen Personalvertretung zu vereinbaren:
- Es werden vorrangig mobile Endgeräte mit technischen Eigenschaften/Einrichtungen, die den Anforderungen an die Ausstattung eines Büro- beziehungsweise Bildschirmarbeitsplatzes so weit wie möglich entsprechen, eingesetzt und/oder
- die Dauer ununterbrochener Arbeit mit dem mobilen Endgerät, einschließlich wechselnden Blickkontakts mit Personen oder Vorlagen, wird so begrenzt, dass die Belastungen beziehungsweise Erschwernisse hinreichend kompensiert werden können.
- Entsprechen weder Anzeige- noch Eingabevorrichtungen der mobilen Endgeräte den Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, so sind Zeichen- und Bildbe- beziehungsweise -verarbeitung nur in geringfügigem Umfang zulässig.
HBS-Datenbank-Nr: 090202 /137
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