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Alle Rechte vorbehalten
| 1.7 | Ergonomie/Gesundheitsschutz |
| 1.7.1 |
Vorschriften einhalten, Kontrollen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 |
| Soweit der Einsatz mobiler Endgeräte erforderlich ist, sind folgende Maßnahmen zu planen und mit der zuständigen Personalvertretung zu vereinbaren: - Es werden vorrangig mobile Endgeräte mit technischen Eigenschaften/Einrichtungen, die den Anforderungen an die Ausstattung eines Büro- beziehungsweise Bildschirmarbeitsplatzes so weit wie möglich entsprechen, eingesetzt und/oder - die Dauer ununterbrochener Arbeit mit dem mobilen Endgerät, einschließlich wechselnden Blickkontakts mit Personen oder Vorlagen, wird so begrenzt, dass die Belastungen beziehungsweise Erschwernisse hinreichend kompensiert werden können. - Entsprechen weder Anzeige- noch Eingabevorrichtungen der mobilen Endgeräte den Anforderungen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, so sind Zeichen- und Bildbe- beziehungsweise -verarbeitung nur in geringfügigem Umfang zulässig. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090202 /137 |
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