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| 1.8 | Arbeitszeit |
| 1.8.1 |
Betriebliche und häusliche Arbeitszeit vertiefen
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 |
| Die Arbeitszeit ist zwischen der betrieblichen und der häuslichen Arbeitsstätte aufzuteilen. Es sind mindestens 40 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen. Hierbei ist der Anteil der auf die betriebliche Arbeitsstätte entfallenden Arbeitszeit vom Beschäftigungsamt im Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat so zu gestatten, dass der soziale Kontakt zum Beschäftigungsamt aufrechterhalten bleibt. Auf individuelle Wünsche der Beschäftigten bei der Verteilung der Arbeitszeit soll eingegangen werden, soweit dienstliche Belange dies ermöglichen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /146 |
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